Antragstellung

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Zum 1. Januar 2016 treten neue Beratungsrichtlinien in Kraft. Diese sehen ausschließlich eine elektronische Antragstellung und Antragsabwicklung vor. Dafür steht Ihnen eine eigenständige Software-Anwendung zur Verfügung. Damit fördert die Bundesregierung Gründerinnen und Gründer sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch Zuschüsse für Beratungsdienstleistungen.

Das neue Programm bündelt die bisherigen Programme "Förderung unternehmerischen Know-hows" durch Unternehmensberatungen, "Gründercoaching Deutschland", "Turn-Around-Beratung" und "Runder Tisch" und unterstützt so die Beratungsförderung neu gegründeter sowie etablierter KMU. Sie erhalten besseren Zugang zu externem unternehmerischen Know-how. Die Antragstellung für die Förderung einer Betriebsberatung kann online erfolgen.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Europäischer Sozialfonds für Deutschland
Europäische Union Zusammen. Zukunft. Gestalten.

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