Herzlich willkommen zur

Bundesbetriebsberatungsstelle

Die BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH wurde in den 50er Jahren als eine Servicegesellschaft des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) externer Link in einem neuen Fenster gegründet und übernimmt im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) externer Link in einem neuen Fenster die Vorprüfung von Förderanträgen.

Ziel ist die Förderung der Betriebsberatung in mittelständischen Unternehmen. Bis heute hat die BBG GmbH mehreren tausend Unternehmen aller Branchen und Wirtschaftszweigen bei ihrer Antragstellung zur Förderung von betrieblichen Beratungsleistungen erfolgreich geholfen.

Neue Förderung der Gründungs- und Mittelstandsberatung

Aktuelles zur Antragsbearbeitung

Zum 1. Januar 2016 sind neue Richtlinien zur Förderung unternehmerischen Know hows in kleinen und mittleren Unternehmen in Kraft getreten. Diese sehen eine Zusammenführung der Förderung in drei Modulen vor: die Förderung von Jungunternehmen, die nicht älter als zwei Jahre sind, die Förderung von Bestandsunternehmen sowie von Unternehmen in Schwierigkeiten nach Maßgabe der Europäischen Union. In die Antragsbearbeitung nach den neuen Förderrichtlinien ist die BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH wieder eingebunden. Zugleich steht die Aufarbeitung von Anträgen auf Förderung nach den bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Förderrichtlinien auf der Agenda.

Die BBG GmbH nimmt aktuelle Anfragen nach der Antragsbearbeitung zum Anlass zu informieren, dass eingegangene Anträge nach den früheren Richtlinien und eingehende Anträge nach den neuen Richtlinien zeitnah bearbeitet werden. Die BBG GmbH bedauert eingetretene zeitliche Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung. Anlass hierfür war, dass die BBG anlässlich der Verunsicherung im Zusammenhang mit der Umsetzung der neue Förderrichtlinien zunächst die vielen Anfragen von Unternehmen und Beratern in den Mittelpunkt gestellt hat, um Fragen zur Umsetzung und Auslegung zu klären.

Konkret bedeutete die Neuausrichtung der Förderung für die BBG, zum einen die Struktur an Regionalpartnern für Jungunternehmer und Unternehmer in Schwierigkeiten aufzubauen, die Regionalpartner über die Anforderungen im Zusammenhang mit den Informationsgesprächen zu informieren und zu schulen. Zum anderen bildete die Information von Beratern und auch kleinen und mittleren Unternehmen zu den neuen Förderrichtlinien einen wichtigen Schwerpunkt. Nach der Beratertagung von BBG und INTERHOGA am 17. März 2016 und den in der Osterzeit abgeschlossenen Regionalpartnergesprächen wird sich die BBG GmbH nun verstärkt und gezielt auf die Antragsbearbeitung konzentrieren.

Ziel der BBG ist im Interesse der vielen kleinen und mittleren Unternehmen eine schnelle Antragsberatung und eine zügige Rückkehr zu einer zeitnahen und kompetente Bearbeitung der eingehenden Anträge auf Förderung von Beratungen in mittelständischen Unternehmen.

Für Rückfragen zu dieser Information und insbesondere auch zum Sachstand laufender Anträgen können sich Unternehmer und deren Berater, die Anträge bei der BBG eingereicht haben, gerne an das BBG-Team wenden.

 

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