Rückblick Beratertagung vom 17. März 2016

Erste Beratertagung zur Förderung unternehmerischen Know-hows findet große Resonanz

Zum 1. Januar 2016 ist ein neues Programm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds, zur Förderung unternehmerischen Know-hows in Kraft getreten. Die Servicegesellschaften von BGA und DEHOGA, die BBG GmbH und die INTERHOGA GmbH, haben anlässlich vielfältiger Fragen zur Umsetzung und Anwendung im Rahmen der neuen Förderung gemeinsam erstmalig eine Tagung für Berater durchgeführt. An dieser Premiere nahmen neben Repräsentanten aus Politik, Ministerien und den Leitstellen zahlreiche Unternehmensberater teil. Angesichts der politischen Bedeutung des Mittelstandes stand insbesondere die Beratung von kleinen und mittleren Unternehmen durch die gezielte Förderung von unternehmerischem Know-how im Mittelpunkt. Eine offene Atmosphäre und ein reger Austausch prägten die Tagung über das neue Förderprogramm.

Mittelstand tragende Säule der Wirtschaft

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Die Beratertagung am 17. März 2016 wurde von Ingrid Hartges, Geschäftsführerin der INTERHOGA, und Michael Alber, Geschäftsführer der BBG, eröffnet. Kleine und mittelständischen Unternehmen sind für die Dynamik der Wirtschaft ein nicht wegzudenkender Faktor. Die Beratung von Unternehmensgründern, von Bestandsunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ist daher essenziell. Als Vertreter der Politik hießen beide Bundestagsabgeordnete Marie-Luise Dött willkommen. Als stellvertretene Vorsitzende des Parlamentskreises Mittelstand der CDU/CSU Bundestagsfraktion und Vorsitzende des Arbeitsgruppe Umwelt, Naturschutz und Bau und Reaktorsicherheit der CDU/CSU Bundestagsfraktion würdigte sie plakativ die Bedeutung des Mittelstandes.

Kleine und mittlere Unternehmen in Deutschland seien die Hauptantriebskräfte der deutschen Wirtschaft. Wichtig sei es daher, nicht nur auf die Probleme in Deutschland zu schauen, sondern gerade die gute Ausgangslage als Ausgangspunkt zur Weiterentwicklung des Standortes Deutschland anzusehen. Die Förderung unternehmerischen Know-hows leiste dazu einen wichtigen Beitrag. Startkapital für Start-Ups und weitere Finanzierungsmöglichkeiten müssen wichtiger Bestandteil sein, wenn es um die Beratung von Unternehmen geht. Die Vertretung der Interessen des Mittelstandes sei dabei umso erfolgreicher, je stärker der Mittelstand in der deutschen Politik verankert sei und seine Interessen gezielt vertrete, so Abgeordnete Dött.

Nach dem spannenden politischen Auftakt führte Andreas Kepper vom Referat Handwerks- und Gewerbeförderung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in die Neustrukturierung der Förderung unternehmerischen Know-hows ein. Kernpunkt war dabei die Zusammenführung der bisherigen Förderprogramme zu einem einheitlichen Programm, das vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Kooperation mit den bisherigen Leitstellen und deren Regionalpartnern umgesetzt wird. Mehr Transparenz zu schaffen und die leichtere Abwicklung des Programms waren zentrale Stichworte der Präsentation.

Inhaltlich hervorgehoben wurde, dass Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten verpflichtet sind, vor der Antragsstellung ein kostenfreies Informationsgespräch mit einem von ihnen selbstgewählten Regionalpartner der Leitstellen zu führen. Danach muss eine Antragsstellung innerhalb von drei Monaten erfolgen. Für Bestandsunternehmen ist ein Informationsgespräch nicht verpflichtend, aber optional möglich. Nach Prüfung der formellen Voraussetzungen erhalten die Unternehmen eine unverbindliche Inaussichtstellung der Förderung und können mit der Beratung beginnen. Innerhalb von sechs Monaten müssen dann die erforderlichen Nachweise zur Beratung eingereicht werden.

BAFA und Leitstellen informieren über Auslegung und Umsetzung in die Praxis

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Über die Umsetzung des Rechtsrahmens referierte BBG-Geschäftsführer Michael Alber. Er erläuterte die wesentlichen Änderungen und hob exemplarisch wichtige Kriterien hervor, auf die die Leitstellen bei den Anträgen insbesondere achten würden und empfahl dringend deren Berücksichtigung, um eine zügige Antragsbearbeitung zu gewährleisten. Auch von Seiten des BAFA wurde die Vereinfachung des Verfahrens durch die formale Prüfung mit unverbindlicher Zusage der Förderung angesprochen und für die Praxis als ein richtiger Schritt bewertet. Als grundsätzlich positiv wurde auch die freie Wahl des Regionalpartners, mit dem das Informationsgespräch geführt wird, als auch der Leitstelle, bei der der Antrag bearbeitet werden soll, gesehen.

Im Anschluss diskutierten Renate Pieper, Referatsleiterin beim BAFA, und Kristina Fröhlich, ebenfalls BAFA, mit den Teilnehmern Praxisfragen. Iris Kröseler und Kerstin Falk stellten die jeweilige Leitstelle und deren Regionalpartner vor. Vielfältige Zweifelsfragen konnten angesprochen und geklärt werden. Wichtige Empfehlung für Unternehmen und deren Berater: Im Zweifel erst Rat durch ein Gespräch mit den Regionalpartnern oder einer Leitstelle einholen und dann erst den Antrag stellen. Beratern wurde aus Gründen der Verfahrensvereinfachung bei der Antragsbearbeitung eine frühzeitige Registrierung beim BAFA empfohlen und die erforderlichen Unterlagen über die Internetseite des BAFA einzustellen. Zum Förderprogramm können weitere Informationen im Internet unter www.bafa.de externer Link in einem neuen Fenster oder bei den Leitstellen abgerufen werden.

Förderung anspruchsvoll, aber auch einfacher

Mit der erfolgreichen Beratertagung 2016 zeigten sich BBG und INTERHOGA zuversichtlich, dass das neue Förderprogramm bei Beratern und Unternehmen gut angenommen wird. Auch würden die Regionalpartner beider Leitstellen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten sowie bei Bedarf auch Bestandsunternehmen zu Informationsgesprächen über das neue Förderprogramm offen und terminlich flexibel zur Verfügung stehen. Im Vergleich zu den bis Ende 2015 geltenden Regelungen werden Anforderungen und Umsetzungen vereinfacht, so die Einschätzung der beiden Leitstellen. Dies werde sich in der Praxis noch erweisen. Nach Überzeugung des BAFA erhalten kleine und mittlere Unternehmen nun leichter Zugang zur Förderung. Die positive Resonanz bestärkt beide Leitstellen über eine Fortführung des Tagungsformats im nächsten Jahr nachzudenken und dann weitere, noch offene Sachverhalte einer Klärung zuzuführen.

 

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