Förderung von Unternehmensberatungen

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Ein starker Mittelstand ist das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Die Unternehmen müssen sich vielfältigen Anforderungen stellen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten und zu stärken. Die Beratung von Unternehmensgründungen, bestehenden Unternehmen sowie von Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten steht dabei im Mittelpunkt des neuen Programms zur Förderung unternehmerischen Know-hows.

Ziel des Programms ist es, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigung und die Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erhöhen oder wiederherzustellen und Arbeitsplätze zu sichern. Beratung ist ein wichtiges Instrument zur Stärkung des unternehmerischen Know-hows von KMU und von Angehörigen der Freien Berufe. Mit einem Zuschuss zu den Kosten einer Beratungsmaßnahme soll es KMU erleichtert werden, externen Rat in Anspruch zu nehmen.

Die BBG Bundesbetriebsberatungsstelle GmbH mit Sitz beim Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA) in Berlin unterstützt die Beratung und Förderung von KMU, indem sie im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) als Leitstelle Förderanträge zur Unternehmensberatung bearbeitet.

Was ist die Grundlage der Förderung?

Rechtsgrundlage für die Beratungsförderung ist die Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows vom 28. Dezember 2015. Die Förderung erfolgt aus Mitteln des europäischen Sozialfonds (ESF) und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi). Mit der Umsetzung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde beauftragt. In das Zuwendungsverfahren sind zusätzlich Leitstellen und deren regionale Ansprechpartner eingebunden.

Wer wird gefördert?

Zielgruppe sind KMU in allen Entwicklungsphasen. Sie werden je nach Unternehmensalter oder -situation unterschiedlich durch drei Module unterstützt:

  • Jungunternehmen: Junge, neu gegründete Unternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung: Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Zusätzlich können spezielle Beratungen gefördert werden, beispielsweise von Unternehmen, die von Unternehmerinnen, Migranten/innen, Unternehmer/innen mit anerkannter Behinderung, geführt werden, zur besseren Integration von Mitarbeiter/innen mit Migrationshintergrund, zur Gestaltung der Arbeit von Mitarbeiter/innen mit Behinderung, zur Fachkräftegewinnung und -sicherung, zur Gleichstellung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf, zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit sowie zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz. Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.
  • Bestandsunternehmen: Bereits länger am Markt bestehende KMU ab dem dritten Jahr nach Gründung. Gefördert werden ebenfalls allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen. Bestandsunternehmen ist es freigestellt, vor Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner in Anspruch zu nehmen.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten: Gefördert werden Beratungen zur Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit (Unternehmenssicherungsberatung). Vor Antragstellung müssen die Unternehmen ein kostenloses Gespräch mit einem Regionalpartner führen, das zu dokumentieren ist. Auf Wunsch des Unternehmens kann der regionale Ansprechpartner auch in den weiteren Beratungsprozess eingebunden werden. Zusätzlich kann eine weitere Beratung zur Vertiefung der Maßnahmen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen geführt werden.

Nicht gefördert werden Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater oder -prüfer arbeiten, Unternehmen in einem beginnenden Insolvenzverfahren sowie gemeinnützige Unternehmen, gemeinnützige Vereine und Stiftungen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Gefördert werden Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland. Antragsberechtigt sind rechtlich selbständige Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die im letzten Geschäftsjähr vor Antragstellung zusammen mit einem Partnerunternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro erwirtschafteten oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erreichen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen, deren "De-minimis"-Beihilfen der letzten drei Steuerjahre bereits den Gesamtbetrag von 200.000 Euro überschreiten. Für Unternehmen aus dem Straßengüterverkehrssektor gilt der Gesamtbetrag von 100.000 Euro.

Nicht gefördert werden Beratungen,

  • die ganz oder teilweise mit anderen öffentlichen Zuschüssen, einschließlich Mitteln der Strukturfonds und des ESF finanziert werden,
  • die Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen gerichtet ist, die von den Beratern/innen erbracht werden,
  • die überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeit, oder gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,
  • die den Verkauf/Vertrieb von Gütern oder Dienstleistungen im Gesundheitssektor zum Inhalt haben sowie
  • die ethisch-moralisch nicht vertretbare oder gegen Recht und Ordnung verstoßende Inhalte zum Gegenstand haben.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung besteht in Form eines Zuschusses zum Beraterhonorar als Anteilsfinanzierung. Zu den förderfähigen Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten des Beraters, allerdings nicht die Umsatzsteuer. Die Zuschusshöhe richtet sich im Weiteren nach der Bemessungsgrundlage sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Bei Jungunternehmen dürfen die förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) maximal 4.000 Euro, bei allen anderen Unternehmen 3.000 Euro betragen.

Der Zuschuss beträgt für

  • Jung und Bestandsunternehmen mit Betriebsstätte im
    • Geltungsbereich der neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig): 80 Prozent,
    • Geltungsbereich der Region Lüneburg: 60 Prozent,
    • Geltungsbereich der alten Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg) und der Region Leipzig: 50 Prozent
  • Unternehmen in Schwierigkeiten bundesweit: 90 Prozent der jeweiligen Bemessungsgrundlage.

Ein Antragsteller kann bis zur Ausschöpfung der jeweils maximalen Bemessungsgrundlage pro Beratungsart mehrere Anträge auf Förderung stellen. Ein Anspruch des Antragstellers auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

Wie erfolgt die Förderung?

Unter http://www.betriebsberatungsstelle.de können Unternehmen ihren Antrag beim BAFA stellen. Anträge auf eine Förderung können nur online gestellt werden. Das Antragsverfahren ist zweistufig, wobei zwischen dem vor Antragstellung obligatorischen Gespräch für Jungunternehmen sowie der Unternehmen in Schwierigkeiten mit einem Regionalpartner und der Antragstellung nicht mehr als drei Monate liegen dürfen.

Mit Antragstellung prüfen die Leitstellen die formalen Fördervoraussetzungen und informieren über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden. Ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden! Wichtig hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass als Beginn der Beratung auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahmen anzusehen ist.

Das beratene Unternehmen als Zuwendungsempfänger muss sodann innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle alle erforderlichen Unterlagen (Verwendungsnachweisformular, Deminimis-Erklärung, Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners (soweit zwingend), Beratungsbericht, Beraterrechnung, Kontoauszug als Zahlungsnachweis) der Leitstelle elektronisch vollständig vorlegen.

Tipp

Bei Fragen zum Förderprogramm können Sie sich gerne an die BBG GmbH wenden.

Eine Übersicht über die regionalen Ansprechpartner finden Sie unter Regionalpartner.

Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Europäischer Sozialfonds für Deutschland
Europäische Union Zusammen. Zukunft. Gestalten.

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