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BBG Informationen Finanzierung 03/2017:

2 BAFA-Beraterförderung zur Digitalisierung

Ist mein Unternehmen auf die Digitalisierung vorbereitet? Was kann ich tun, um die Chancen der Digitalisierung besser zu nutzen? Zu diesen Fragen bietet das Programm zur Förderung unternehmerischen Know hows des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Unterstützung. Im Rahmen von allgemeinen Beratungen können kleine und mittlere Unternehmen und Selbständige externes Know how herbeiziehen, um betrieblichen Handlungsbedarf zu identifizieren und Lösungswege aufzuzeigen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden junge, neu gegründete Unternehmen innerhalb der ersten zwei Jahre nach Gründung als auch bereits länger am Markt bestehende kleine und mittlere Unternehmen. Sie dürfen im letzten Geschäftsjahr vor Antragstellung zusammen mit einem Partnerunternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern einen Jahresumsatz von weniger als 50 Millionen Euro erwirtschaften oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro erreichen. Jungunternehmen müssen vor Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung besteht in Form eines Zuschusses zum Beraterhonorar als Anteilsfinanzierung. Zu den förderfähigen Beratungskosten zählen neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten des Beraters, allerdings nicht die Umsatzsteuer. Die Zuschusshöhe richtet sich im Weiteren nach der Bemessungsgrundlage sowie dem Standort der beratenen Betriebsstätte. Bei Jungunternehmen betragen die förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) 4.000 Euro, bei allen anderen Unternehmen 3.000 Euro betragen.

Der Zuschuss beträgt im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig): 80 Prozent, im Geltungsbereich der Region Lüneburg: 60 Prozent, und im Geltungsbereich der alten Bundesländer (einschließlich Berlin, ohne Region Lüneburg) und der Region Leipzig: 50 Prozent.

Über das Programm der BAFA wird die Beratung zur Vorbereitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an die Anforderungen aus der Digitalisierung gefördert. Nicht förderfähig sind u.a. die Anschaffung von EDV usw.

Wie erfolgt die Förderung?

Unter www.betriebsberatungsstelle.de können Unternehmen ihren Antrag beim BAFA stellen. Anträge können nur online gestellt werden. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen, beihilferechtlichen Regelungen, Antragstellung und Verfahren sind unter www.bafa.de externer Link in einem neuen Fenster abrufbar. Bei der BBG können unter www.betriebsberatungsstelle.de ebenfalls weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung abgerufen werden. Bei weiterführenden Fragen zum Förderprogramm können Sie sich gerne auch direkt an die BBG GmbH wenden.

Weitere Informationen sind abrufbar unter:

http://www.bafa.de/DE/Wirtschafts_Mittelstandsfoerderung/Beratung_Finanzierung/
Unternehmensberatung/unternehmensberatung_node.html externer Link in einem neuen Fenster

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