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BBG Informationen Finanzierung 03/2017:

1 KFW-Förderprogramm Digitalisierung

Die Digitalisierung ist der Schlüssel für erfolgreiche Wertschöpfung im 21. Jahrhundert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie will daher die Innovationskraft des Mittelstandes stärken und begrüßt, dass die KfW mit den neuen ERP-Programmen den deutschen Mittelstand bei Innovation und Digitalisierung unterstützt. Seit dem 1. Juli 2017 fördert die KfW gezielt die digitale Transformation und die Innovationstätigkeit des Mittelstandes mit neuen Förderprogrammen. Viele mittelständische Unternehmen in Deutschland schöpfen das Potenzial der Digitalisierung bei Weitem noch nicht aus.

Der neue „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit" ist zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben breit einsetzbar. Gefördert wird die Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren – beispielsweise die Vernetzung der Produktionssysteme. Auch Maßnahmen zur Ausrichtung der Unternehmensstrategie bzw. Unternehmensorganisation auf die Digitalisierung können begleitet werden. Darüber hinaus werden Innovationsvorhaben finanziert, bei denen Unternehmen neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickeln. Zudem steht das Programm allen Unternehmen, die im Sinne des Programms Horizon 2020 der Europäischen Union als innovativ gelten, zur Abdeckung ihres Finanzierungsbedarfs offen. Hierzu zählen z. B. schnell wachsende Unternehmen oder Unternehmen mit besonders hohen Ausgaben für Forschung und Entwicklung.

Was fördert die KfW?

Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert die KfW den Finanzierungsbedarf bei Investitionen und Betriebsmitteln im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie den gesamten Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen – also alle Investitionen und alle Betriebsmittel, unabhängig von einem konkreten Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben. Beispiele für förderfähige Digitalisierungsvorhaben sind:

  • Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen für die Produktion von Morgen)
  • Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
  • Digitale Plattformen, Apps und digitale Vertriebskanäle zum Aufbau digitaler Plattformkonzepte und des elektronischen Handels
  • Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktionsmethode in der Fertigung
  • Ausbau innerbetriebliche Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen

Wer wird gefördert?

Mittelständische Unternehmen und Freiberufler, die als "digital" oder "innovativ" gelten und die seit mindestens 2 Jahren am Markt sind. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchsten 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchsten 43 Millionen Euro haben, sowie freiberuflich Tätige und größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Millionen Euro nicht überschreitet. Sie müssen ein Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben durchführen oder mindestens eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 20 Prozent Wachstum pro Jahr bei Umsatz oder Beschäftig-ten¬zahl im Durchschnitt der letzten 3 Jahre,
  • Mindestens 10 Prozent Betriebskostenanteil für Forschung und Entwicklung in jedem der letzten 3 Jahre,
  • Innovationspreis der EU in den letzten 24 Monaten,
  • Innovationsförderung durch Staat oder EU in den letzten 36 Monaten.

Der vollständige Kriterienkatalog wird im Merkblatt der KfW ausgeführt. Nicht förderfähig sind Antragsteller, in deren Gesellschafterkreis mehrere Unternehmen vertreten sind, deren jeweiliger Umsatz die Höchstgrenze übersteigt und die zusammen direkt oder indirekt zu mehr als 50 Prozent am Antragsteller beteiligt sind.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt über einen zinsverbilligten Kredit – also über einen attraktiven Zinssatz und die Laufzeit. Den individuellen Zinssatz ermittelt dabei die Hausbank anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität der Sicherheiten. Informationen zu den Zinssätzen und Laufzeiten beinhaltet die Konditionenübersicht .

Die Mindestlaufzeit beträgt generell 2 Jahre. Der Kreditmindestbetrag beträgt 25.000 Euro, maximal werden bis zu 25 Mio. Euro pro Vorhaben finanziert. Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten und Betriebsmittel werden damit abgedeckt. Die Auszahlungshöhe beträgt 100 Prozent des Kreditbetrags.

Während der tilgungsfreien Zeit sind nur Zinsen, danach gleich hohe vierteljährliche Raten zuzüglich Zinsen auf den noch zu tilgenden Kreditbetrag zu zahlen. Der Kredit kann auch ganz oder teilweise außerplanmäßig – gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung - getilgt werden. Die Rückzahlung erfolgt über die Bank.

Über Art und Höhe der Sicherheiten sind Vereinbarungen mit der Bank zu treffen. Der Antragsteller erhält den ERP-Digitalisierungskredit auf Wunsch mit 70 Prozent Haftungsfreistellung. Das bedeutet, dass die KfW 70 Prozent des Kreditausfallrisikos übernimmt – die restlichen 30 Prozent trägt die Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haftet der Antragsteller zu 100 Prozent für die Rückzahlung.

Beihilferechtliche Regelungen sind zu berücksichtigen. Die Antragstellung muss vor Beginn des Vorhabens erfolgen.

Weitere Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung sind abrufbar unter:

KfW - ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit externer Link in einem neuen Fenster

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